Häusliche Pflegehilfe SGB XI:

...erfolgt auf Wunsch des Pflegebedürftigen, eines Angehörigen oder gesetzlichen Betreuers, um den Aufenthalt des Hilfebedürftigen in seiner gewohnten häuslichen Umgebung so lang wie möglich zu erhalten.

Pflegebedürftige haben entsprechend ihrer Pflegestufe Anspruch auf Geld- oder Sachleistung zur Erbringung von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung.

Leistungen der häuslichen Pflege sind auch dann zulässig, wenn Pflegebedürftige nicht in ihrem eigenen Haushalt gepflegt werden.

Leistungen

  • Hilfe bei der Körperpflege, z.B. Waschen, Anziehen
  • Hilfe bei der Ausscheidung
  • Hilfe bei der Nahrungszubereitung
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Lagern und Betten
  • Mobilisation
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Verhinderungspflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung z.B. Einkaufen, Pflege der Wäsche, Reinigung der Wohnung usw.
  • Behördengänge und Arztbesuche
  • Pflege- und Wohnraumberatung / Gutachten
  • und vieles mehr